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KlinikUNFALL für nur 4 Euro monatlich
Nach einem Unfall: Sichern auch Sie sich die
bessere Versorgung im Krankenhaus.
Wählen Sie zum Tarif Dent-Fest den Tarif KlinikUNFALL.
Unser Top-Angebot für Sie: Privatpatient im Krankenhaus
nach einem Unfall. Nach einem Unfall erhalten Sie von Ihrer
Krankenkasse die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
Sichern Sie sich zusätzlich noch heute die bessere Versorgung
nach einem Unfall. Genießen Sie die Behandlung, die Sie für
eine optimale Genesung brauchen.
Verbessern Sie jetzt Ihre Versorgung nach einem Unfall um
folgende Leistungen:
- freie Krankenhauswahl ,die gesetzlichen Zuzahlungen
übernehmen wir für Sie! Sie bestimmen mit KlinikUNFALL
nach einem Unfall selbst, in welchem Krankenhaus Sie behandelt
werden wollen.
Wir übernehmen die Differenzkosten, die entstehen, wenn Sie
ein anderes Krankenhaus wählen, als in der ärztlichen
Einweisung genannt wurde. Ebenso Ihre gesetzliche Zuzahlung
für die ersten 28 Tage!
- Liegen Sie komfortabel im Zweibettzimmer plus
privatärztlicher Behandlung! Sie haben mit
KlinikUNFALL Anspruch auf eine Unterbringung im Zweibettzimmer
sowie auf privatärztliche Behandlung -
bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)!
- Sie sind auch im Ausland abgesichert! Sie genießen mit
KlinikUNFALL auch im Ausland Schutz nach Unfällen:
Wir übernehmen die Kosten für eine stationäre Heil-
behandlung und sogar die Kosten für einen
Rücktransport. Immer dann, wenn dies medizinisch
notwendig und ärztlich angeordnet ist.
Ihre Vorteile:
- keine Gesundheitsfragen,
- keine Wartezeiten,
- günstiger Beitrag!
Für Sie zur Übersicht die Leistungen des KlinikUNFALL:
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Freie Krankenhauswahl
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100 %
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Privatärztliche Behandlung
(bis zum Höchstsatz der GOÄ)
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100 %
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Unterbringung im Zweibettzimmer
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100 %
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Ersatz-Krankenhaustagegeld
(für jeden Tag im Krankenhaus,
an dem Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen)
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40 EUR
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Gesetzliche Zuzahlung
(für die ersten 28 Tage)
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100 %
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Stationäre
Heilbehandlung im Ausland (inklusive Rücktransport und
Überführungskosten)
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100 %
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Dies ist ein Auszug aus dem Tarif KlinikUNFALL. Im Einzelnen gelten
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.
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PflegeUNFALL schon ab 1,94 Euro monatlich
Nach einem Unfall: Sichern auch Sie sich die
bessere Finanzierung im Pflegefall.
Wählen Sie zum Tarif Dent-Fest den Tarif PflegeUNFALL.
Wir leisten ein Pflegetagegeld als Ergänzung der privaten oder
sozialen Pflegepflichtversicherung, die nur die Grundversorgung
sichert. Geleistet wird bei ärztlich (durch die private oder
soziale Pflegepflichtversicherung) festgestellter Pflege-
bedürftigkeit nach einem Unfall.
Abhängig von der festgestellten Pflegestufe beträgt das
Pflegetagegeld in der
- Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige
= 30 % NACH UNFALL
- Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige
= 70 % NACH UNFALL
- Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige
= 100 % NACH UNFALL
des vereinbarten Tagessatzes. Für die Leistungshöhe wird kein
Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer oder häuslicher
Pflege sowie bei der Pflege durch Angehörige gemacht.
Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach
Pflegestufe III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld nach diesem
Tarif eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des
vereinbarten Pflegetagegeldsatzes gezahlt.
Wird für eine versicherte Person aus diesem Tarif
Pflegetagegeld nach Pflegestufe III gezahlt, so wird der Tarif
für diese Person beitragsfrei gestellt.
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Ihre Vorteile:
- keine Gesundheitsfragen,
- keine Wartezeiten,
- günstiger Beitrag!
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Bei Pflegebedürftigkeit besteht ab einem versicherten
Tagegeldsatz von 35 Euro Anspruch auf folgende
Organisations- und Serviceleistungen sowie der dadurch
entstehenden Kosten (Assistance-Leistungen):
- Pflegeheimplatzgarantie (Vermittlung und Organisation
eines vollstationären Pflegeheimplatzes, sofern häusliche
bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist)
- Pflege-Manager (Beratung sowie Benennung und
Vermittlung von Pflegedienstleistungen)
- Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme
(Begleitservice, Fahrdienst, Menüservice, Besorgungen /
Einkäufe, Reinigen der Wohnung, Versorgung der
Wäsche, Pflegeschulung für Angehörige) bis zu einem
Gesamtbetrag in Höhe von 2.000 EUR- für längstens 10 Wochen
- Reha-Management (Informationsdienstleistungen,
medizinische, berufliche und Kinder- Rehabilitation,
Herstellen von Kontakten und Organisation der
Inanspruchnahme zu Institutionen des sozialen Umfeldes)
Bezogen auf die Assistance-Leistungen beginnt der
Versicherungsfall, wenn die Pflegebedürftigkeit durch
den behandelnden Arzt vermutet wird.
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Dies ist ein Auszug aus dem Tarif PflegeUNFALL. Im Einzelnen gelten
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.
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